GBU PSYCHE
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Schritte einer Gefährdungsbeurteilung
Es gibt keine fixen Vorgaben daran, wie eine solche Gefährdungsbeurteilung stattzufinden hat.Sicher ist nur, dass sie dem Arbeitgeber eine fundierte Einschätzungder konkreten Gefährdungen gewährleisten muss.
Tätigkeiten bzw. Bereiche festlegen

Belastung ermitteln

Belastung beurteilen

Maßnahmen entwickeln

Maßnahmen durchführen

Wirksamkeit prüfen

Beurteilung dokumentieren
Warum drum kümmern?

Durchführungspflicht nach §§5,6 Arbeitsschutzgesetz
Bereits seit 2013 ist die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (GBU Psyche) für alle Arbeitgeber ab 1 Beschäftigten eine Pflicht aus dem Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz §§ 5, 6). Das bedeutet: Alle Unternehmen und Arbeitgeber müssen Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus den psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben.

Passgenaue Maßnahmen
Einordnung der Risikofaktoren und Aufdeckung von Potentialen

Gesetzliche Pflicht
Haftungs- und Imageschaden vermeiden

Wirksame Prävention
Wo kann man präventiv Problemen vorbeugen?

Wertvolle Erkenntnisse
Wo lassen sich Belastungen einfach reduzieren?